„Besteuert der eine Staat den Gewinn niedrig oder gar nicht, der andere hingegen hoch, erwägt der Unternehmer einen Standortwechsel. Seine Freiheit berechtigt ihn, seinen Produktionsstandort dorthin zu verlegen, wo die Steuer schonend, die Last des Umweltschutzes mäßig, das Arbeitsrecht unternehmerfreundlich ist. Das Recht zum Auswandern – traditionell: „Stadtluft macht frei“ – ist anerkannt. Das Problem liegt in einem Recht, das eine formelle Standortverlagerung ohne tatsächliche Ortsveränderung gestattet.“

– Kirchhof, P.: Oasen ohne eigene Quellen, in: Handelsblatt (Nr. 83, 29.04.2016), S. 80.

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