Immer wieder wird in Deutschland die Forderung nach einer sinnvollen und verständlichen Besteuerung laut. Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D. und Direktor des Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, hat im Juli 2011 ein neues Steuermodell vorgestellt, um einen recht radikalen Beitrag zur Steuervereinfachung zu leisten. Immerhin will er die Steuerrechtsparagraphen von 33.000 auf 146 reduzieren, Steuerprivilegien eliminieren und mit der Einführung eines einheitlichen Steuersatz von 25 % wieder Klarheit und Gerechtigkeit in das Deutsche Steuersystem bringen, so der selbst gestellte Anspruch.

Titel: Das Kirchhof-Steuermodell – Eine empirische Untersuchung zur Akzeptanz und zu den wahrgenommenen Umsetzungschancen des Kirchhof-Steuermodells 2011 aus Sicht von Studierenden und Alumni der PFH Göttingen
Autoren: Hans-Christian Riekhof, Frank Albe, Berit Düvell, Ulrike Gauler

Immer wieder wird in Deutschland die Forderung nach einer sinnvollen und verständlichen Besteuerung laut. Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D. und Direktor des Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, hat im Juli 2011 ein neues Steuermodell vorgestellt, um einen recht radikalen Beitrag zur Steuervereinfachung zu leisten. Immerhin will er die Steuerrechtsparagraphen von 33.000 auf 146 reduzieren, Steuerprivilegien eliminieren und mit der Einführung eines einheitlichen Steuersatz von 25 % wieder Klarheit und Gerechtigkeit in das Deutsche Steuersystem bringen, so der selbst gestellte Anspruch.

Dazu Paul Kirchhof: „Das gegenwärtige Steuerrecht wird allgemein als unzulänglich empfunden, weil es unübersichtlich ist, die Freiheit des Wirtschaftens erschwert und hemmt, in seinem ständigen Wechsel langfristige Planungen kaum zulässt, mit seinen Lenkungstatbeständen Freiheit beengt und nicht selten in die ökonomische Torheit führt.“